„Die Regelwerkssituation für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen befindet sich in Deutschland bereits seit mehreren Jahren im Umbruch. Die am Bau Beteiligten (Bauherr, Planer und Bauausführende) befinden sich mehr denn je in einem Spannungsfeld zwischen bauordnungsrechtlichen und bauaufsichtlichen Vorgaben einerseits und Produktherstellern andererseits.
Bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen wird insbesondere die regelkonforme Nachweisführung der Verwendbarkeit von CE-gekennzeichneten Bauprodukten vielfach zu einem Problem. Die am Bau Beteiligten nehmen die benötigten Informationen, die seitens der Produkthersteller zu diesem Themenfeld gegeben werden, als unterschiedlich, teilweise unvollständig und in einigen Fällen auch widersprüchlich wahr. Dies trägt zu einer weiteren Verunsicherung der am Bau Beteiligten bei.“