Die Frage, ob eine Zulassungsabweichung signifikant ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ich werde versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Zulassungen für Baustoffe sind in der Regel sehr genau formuliert. Sie definieren die geplanten Anwendungen bis ins kleinste Detail, weil die Baustoffe genau für diese Anwendungen ausgelegt sind.
Was passiert aber, wenn es eine Anwendung gibt, für die die Beschreibung der Zulassung nicht mehr 1:1 passt? Braucht man dafür gleich eine projektbezogene Typengenehmigung?
Die Unterscheidung bei Zulassungsabweichungen
Genau an dieser Stelle muss zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Zulassungsabweichung unterschieden werden. Aber wie wird die Entscheidung getroffen und wer kann diese Entscheidung treffen?
Die Entscheidung kann nur von Fall zu Fall getroffen werden. Sie wird am besten von den Herstellern der besprochenen Bauprodukte mit Unterstützung von Sachverständigen getroffen.
Bei nicht signifikanten Abweichungen gibt der Hersteller in der Regel eine zusätzliche Konformitätserklärung ab und lässt diese von Sachverständigen durch Gutachten oder Berichte bestätigen. Die Unterlagen werden dann an die Bauleitung übergeben.
Kommen die Entscheidungsträger jedoch zu dem Schluss, dass es sich bei dem Antrag um eine wesentliche Abweichung von der Zulassung handelt, muss eine projektbezogene Bauartgenehmigung erteilt werden.
In jedem Fall sollte man sich von Fachleuten beraten lassen, welche Möglichkeiten und Risiken in Betracht gezogen werden sollten. Aber auch, welche Alternativen zur geplanten Lösung geprüft werden sollten.
Ein Beispiel
![](https://approval-consulting.com/wp-content/uploads/2022/10/checker-plate-3590506_640-300x200.jpg)
![](https://approval-consulting.com/wp-content/uploads/2022/10/bearbeitet-300x201.jpg)
In diesen Beispielbildern sehen Sie Bleche mit Abweichungen in ihrer Oberfläche. Liegt für das linke Blech eine Zulassung (oder ein anderer Verwendbarkeitsnachweis) vor, muss geklärt werden, ob eine Veränderung der Oberfläche einen Einfluss auf die Rutschhemmung nehmen kann.
Wenn Änderungen in der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe oder in der Blechdicke vorgenommen werden, müssen diese im Rahmen der Zulassung angegeben sein.
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